- Krankmeldungen sollen über das elektronische Entschuldigungsformular bis spätestens 9:00 Uhr eingegangen sein.
- Entschuldigungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst. Entschuldigungen sind unverzüglich, spätestens am 2. Tag der Schule mitzuteilen. Bei verspätetem Eingang gilt die Fehlzeit als „unentschuldigt“.
- Atteste sind unverzüglich, spätestens aber entsprechend der zu Schuljahresbeginn bekannt gegebenen Regelungen der Schulbesuchsverordnung, schriftlich im Original vorzulegen bzw. auf dem Postweg zuzusenden.
- Bei missbräuchlicher Nutzung oder Falschangaben können Fehlzeiten rückwirkend als „unentschuldigt“ gewertet werden.
- Unentschuldigte Fehlzeiten ziehen entsprechende Sanktionen nach sich, dadurch versäumte Leistungsmessungen sind laut Notenbildungsverordnung mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.
ACHTUNG: Nach dem Absenden des Entschuldigungsformulars wird eine automatische Bestätigungsemail an Sie gesendet.
Bitte antworten Sie nicht auf diese Email, sie wird nicht gelesen!