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Entschuldigungsformular

  1. Krankmeldungen sollen über das elektronische Entschuldigungsformular bis spätestens 9:00 Uhr eingegangen sein.
  2. Entschuldigungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst. Entschuldigungen sind unverzüglich, spätestens am 2. Tag der Schule mitzuteilen. Bei verspätetem Eingang gilt die Fehlzeit als „unentschuldigt“.
  3. Atteste sind unverzüglich, spätestens aber entsprechend der zu Schuljahresbeginn bekannt gegebenen Regelungen der Schulbesuchsverordnung, schriftlich im Original vorzulegen bzw. auf dem Postweg zuzusenden.
  4. Bei missbräuchlicher Nutzung oder Falschangaben können Fehlzeiten rückwirkend als „unentschuldigt“ gewertet werden.
  5. Unentschuldigte Fehlzeiten ziehen entsprechende Sanktionen nach sich, dadurch versäumte Leistungsmessungen sind laut Notenbildungsverordnung mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.

ACHTUNG: Nach dem Absenden des Entschuldigungsformulars wird eine automatische Bestätigungsemail an Sie gesendet. 
Bitte antworten Sie nicht auf diese Email, sie wird nicht gelesen!

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