2-jährige Berufsfachschule für Wirtschaft
Über die Schulart
Ziele
Zielsetzung ist eine Qualifizierung für den Arbeitsmarkt sowie für den mittleren Bildungsabschluss:
Fachschulreife mit Berechtigung zum
- Besuch des ein- oder zweijährigen kaufmännische Berufskollegs sowie weiteren Berufskollegs
- Besuch des kaufmännischen beruflichen Gymnasiums sowie weiteren beruflichen Gymnasien
Besondere Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. Aktuelle berufliche Lerninhalte erhöhen Startchancen. Diese Schulart vermittelt eine gehobene Allgemeinbildung und eine grundlegende kaufmännische Fachbildung.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch
Wir beraten Sie gerne persönlich
Sprechstunde Termine nach Vereinbarung (bevorzugt per E-Mail)
Ansprechpartner
Oliver Trey
Studiendirektor
Abteilungsleiter BFW
Telefon: 07231 / 39 – 2449
Mail:
Termine
Anmeldungen
Anmeldefrist im Online-Anmeldeverfahren Di 23. Jan. 2024 - Fr 01. März 2024 |
Weitere Termine
Übungsfirmenmesse im CCP Do 07. März 2024 - Ganztägig |
Prüfungstermine
Schriftliche Abschlussprüfung Berufsfachliche Kompetenz Mi 08. Mai 2024 - Ganztägig |
Schriftliche Abschlussprüfung Deutsch Mo 13. Mai 2024 - Ganztägig |
Schriftliche Abschlussprüfung Berufspraktische Kompetenz Di 14. Mai 2024 - Ganztägig |
Schriftliche Abschlussprüfung Englisch Mi 15. Mai 2024 - Ganztägig |
Schriftliche Abschlussprüfung Mathematik Fr 17. Mai 2024 - Ganztägig |
Mündliche Abschlussprüfung Do 04. Juli 2024 - Ganztägig |
Aufnahmeverfahren und Aufnahme-
voraussetzungen
Ab diesem Schuljahr findet die Anmeldung für die zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft online statt. Lesen Sie hier mehr dazu:
Fächer und Stunden-
Im Profilbereich stehen berufliche Lerninhalte im Vordergrund. Die Absolventen der 2-jährigen Berufsfachschule für Wirtschaft erhalten eine kaufmännische Grundausbildung:
- Berufsfachliche Kompetenz (Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung)
- Berufspraktische Kompetenz (Textverarbeitung mit Büropraxis)
Weitere Informationen zu Fächern und Stunden können Sie der Stundentafel entnehmen.
Besondere Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung-
- Probezeit: Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe (erstes Schulhalbjahr). Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen, kann sie jedoch ausnahmsweise mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter besuchen.
- Das Fach „Berufsfachliche Kompetenz“ ist Sperrfach; d. h. nicht versetzt wird, wer in diesem Fach schlechter als mit der Note „ausreichend“ bewertet wird.
- Wer durch ein gezielt auf das Nichtbestehen der Abschlussprüfung gerichtetes Verhalten das Bestehen der Prüfung vereitelt, muss die Schule verlassen und kann nicht wiederholen.
Auf einen Blick ...
Fächer
Pflichtbereich
- Religion/Ethik
- Deutsch
- Englisch
- Geschichte und Gemeinschaftskunde
- Sport
- Mathematik
- Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie)
Profilbereich
- Berufsfachliche Kompetenz (Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Datenverarbeitung)
- Berufspraktische Kompetenz (Textverarbeitung mit Büropraxis)
Wahlpflichtbereich
Mögliche Angebot an der FES
- Übungsfirma
- Projektarbeit
- Präsentation/Medien
- Weitere Naturwissenschaft
- Bildende Kunst
- Energieeffizienz
- Soziales Lernen
Besonderheiten
- Es gilt eine sechsmonatige Probezeit
- Abschlussprüfung nach zwei Jahren
- Berufsfachliche Kompetenz ist Sperrfach: Keine Versetzung, wenn dieses Fach schlechter als "ausreichend" bewertet wird