Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldeverfahren

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist

  1. der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,
  2. das Versetzungszeugnis der Realschule am Ende der Klasse 9 oder eines Gymnasiums am Ende der Klasse 8 bei achtjährigem Bildungsgang oder am Ende der Klasse 9,
  3. das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach $ 1 Absatz 1 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder eines Gymnasiums am Ende der Klasse 8 bei achtjährigem Bildungsgang oder am Ende der Klasse 9, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note »mangelhaft« erteilt sein darf, oder
  4. der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes

(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach $ 1 Absatz 1
Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note »befriedigend « erzielt wurde. Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei
jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note “mangelhaft” erteilt sein darf.

(3) Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung bei der zweijährigen Berufsfachschule für Wirtschaft ist online über "BewO" möglich. 

Ablauf der Online-Bewerbung

  1. Bitte registrieren Sie sich ab Dienstag, 28. Januar 2025 mit Ihrer E-Mail-Adresse auf der BewO-Internetseite. Geben Sie die Daten ein.
  2. Nach der Dateneingabe wählen Sie online die von Ihnen gewünschten Bewerbungsziele (Schulen und Bildungsgänge) aus.
  3. Diese Bewerbungsziele ordnen Sie nach Priorität. Der Bildungsgang, den Sie am liebsten besuchen würden, kommt an die erste Stelle.
  4. Drucken Sie den online ausgefüllten Aufnahmeantrag aus und unterschreiben Sie ihn (Unterschrift der Erziehungsberechtigten nicht vergessen, sofern Sie unter 18 Jahre alt sind!).
  5. Geben Sie den Aufnahmeantrag zusammen mit den angegebenen Unterlagen bis spätestens 1. März 2025 an der Schule Ihrer ersten Priorität ab (DEADLINE!):

    • Unterschriebener Ausdruck der Online-Bewerbung (bei Minderjährigen ist auch die Un-terschrift eines Erziehungsberechtigen notwendig). Der Einlesecode muss gut lesbar sein!
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses/der Halbjahresinformation

    Wenn Sie unterschiedliche Bewerbungsziele ausgewählt haben, müssen Sie Ihre Unterlagen eventuell noch an anderen Schulen vorlegen (auch hier gilt: Abgabefrist: 1. März 2025). Diese Schulen sind im Aufnahmeantrag gekennzeichnet.

Änderung der Prioritäten und Bewerbungsziele

Wenn Sie die Prioritäten Ihrer Bewerbungsziele ändern oder neue Bewerbungsziele hinzufügen wollen, ist dies bis zum Ausdrucken des Aufnahmeantrags online möglich. Nach Ausdruck des Aufnahmeantrags können Sie eine Prioritätenänderung online bis zum 18. Juli 2025 beantragen. Ein weiteres Bewerbungsziel kann an jeder BewO-Schule hinzugefügt werden (nur bis zum 1. März 2025 fristgerecht, danach nachrangig auf Warteliste).

Vorläufiger Schulplatz im März

Ab Donnerstag, den 20. März 2025 werden Ihnen Informationen über die vorläufige Schul-platzvergabe zum Download bereitgestellt. Die Zusage für einen Schulplatz ist vorläufig!

Die Schule, von der Sie eine vorläufige Zusage für einen Schulplatz erhalten, informiert Sie diesbezüglich bis zum 25. März 2025 per Download. Diese Schule ist im weiteren Verfahren für Sie zuständig (= zuständige Schule). Die Zusage für einen Schulplatz ist vorläufig. Sie stellt das Bewerbungsergebnis ausgehend von den in der Regel vorgelegten Halbjahresnoten dar. Für die endgültige Schulplatzvergabe am Schuljahresende sind die Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis maßgeblich.

Nachrückliste

Sie erhalten eine vorläufige Absage, wenn Sie auf der Nachrückliste geführt werden. Dann erfüllen Sie zwar die Aufnahmevoraussetzungen, würden aber zu diesem Zeitpunkt (noch) keinen Schulplatz bekommen. Die Schule, von der Sie bis zum 25. März 2025 diesbezüglich per Download informiert werden, ist im weiteren Verfahren für Sie zuständig (= zuständige Schule).

Abmeldung von BewO

Wenn Sie nicht mehr am Bewerberverfahren teilnehmen wollen, teilen Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten dies bitte der für Sie zuständigen Schule unverzüglich schriftlich mit.

Vorlage Endnoten/ Zeugnisabgabe

Spätestens bis Montag, den 21. Juli 2025 muss eine beglaubigte Kopie Ihres Abschluss- oder Jahreszeugnisses an der für Sie zuständigen beruflichen Schule vorliegen.

Information zum Schulplatz und Aufnahmetag

Am Montag, den 28. Juli 2025 wird die Benachrichtigung über Ihren endgültigen Schulplatz mit den Informationen zum Aufnahmetag in BewO zum Download bereitgestellt. Zum Abrufen melden Sie sich in BewO an. Ab Freitag, den 25. Juli 2025 wird Ihnen online in BewO bereits vorab die Schule angezeigt, die ab jetzt für Sie zuständig ist. Am Dienstag, den 29. Juli 2025 melden Sie (oder ein/e Vertreter/in) Ihrer neuen Schule zurück, ob Sie den Schulplatz annehmen.

Über das Verfahren der Schüleraufnahme informiert Sie die aufnehmende Schule.

Sollten Sie einen Schulplatz für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS/“Wirtschaftsschule“) an der Fritz-Erler-Schule Pforzheim erhalten haben, dann gilt Folgendes:

Am Dienstag, den 29.07.2025 von 8:00 Uhr – 10:00 Uhr findet die zentrale Aufnahme für Bewerber mit einer endgültigen Zusage für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS/“Wirtschaftsschule“) an der Fritz-Erler-Schule Pforzheim statt.

Die Aufnahme erfolgt in Präsenz!

Aufnahmetag für Nachrücker

Der Aufnahmetag für Nachrücker ist Mittwoch, der 30. Juli 2025. Wenn nach der Schüleraufnahme am Dienstag, den 29. Juli 2025 noch Schulplätze frei sind, werden Sie an diesem Tag von der betreffenden Schule informiert.

Sollten Sie einen Nachrücker-Schulplatz für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS/“Wirtschaftsschule“) an der Fritz-Erler-Schule Pforzheim erhalten haben, dann gilt Folgendes:

Falls nach dem Aufnahmetag am Dienstag noch Schulplätze frei geworden sind, werden Nachrücker, die einen dieser frei gewordenen Schulplätze zugeteilt bekommen, an diesem Tag von der Fritz-Erler-Schule, unter der in BewO hinterlegten Telefonnummer, informiert.

Am Mittwoch, den 30.07.2025 von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr findet die zentrale Aufnahme für die Nachrücker für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS/“Wirtschaftsschule“) an der Fritz-Erler-Schule Pforzheim statt.

Die Aufnahme erfolgt in Präsenz!