Prüfungen
Im Laufe der Ausbildung finden die nachfolgenden Prüfungen statt:
Gemeinsame Schulabschluss- und Kammerprüfung
Die Auszubildenden nehmen an der regulären Abschlussprüfung zur/zum Bankkauffrau/-mann teil.
Nach einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern wird die Schulabschlussprüfung der kaufmännischen Berufsschule in anerkannten Ausbildungsberufen als schriftlicher Teil der Kammerprüfung gewertet, wenn der Prüfling von der jeweiligen Kammer zugelassen wurde. Die Kammer entscheidet auch über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung.
Die schriftliche (gestreckte) Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile:
Beruflicher Bereich
Teil 1 (nach dem ersten Ausbildungsjahr)
- Konten führen und Anschaffungen finanzieren (90 min)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
- Wirtschaft- u. Sozialkunde (60 min)
- Vermögen aufbauen und Risiken absichern (90 min)
- Finanzierungsvorhaben begleiten (90 min)
Zusatzqualifikation (am Ende der Ausbildung)
- Privates Vermögensmanagement (90 min)
- Berufsbezogenes Englisch B2-Niveau (60 min)
Die nicht bestandene Schulabschlussprüfung darf wiederholt werden.
Hinweis zur IHK-Abschlussprüfung: Eine Ergänzungsprüfung zu einem mit mangelhaft bewerteten schriftlich geprüften Fach ist eventuell möglich. Hierzu berät die IHK.
Bestehen bzw. Wiederholen der Schulabschlussprüfung
Die Schulabschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn der Durchschnitt der Prüfungsfächer schlechter als 4,0 oder wenn in 2 Prüfungsfächern die Note „mangelhaft“ oder wenn in einem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ erteilt wurde. Eine Ausgleichsmöglichkeit besteht in den beiden letzten Fällen nicht. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt. Die nicht bestandene Schulabschlussprüfung kann wiederholt werden.
Zusatzqualifikation Finanzassistentin/Finanzassistent
Die Fritz-Erler-Schule erteilt eine schulische Urkunde, wenn die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Bankkauffrau/Bankkaufmann bestanden ist einschließlich der zusätzlichen Prüfungsfächer Privates Vermögensmanagement und Berufsbezogenes Englisch; in diesen beiden Fächern muss mindestens die Note „ausreichend“ erzielt werden.
Die Industrie- und Handelskammer erteilt ein Zeugnis über die „Zusatzqualifikation Privates Vermögensmanagement“, falls ebenfalls in jedem Prüfungsbereich ausreichende Leistungen erbracht wurden.