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Zeugnisse, Versetzung und Zertifikat

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen zur Ausgabe von Zeugnissen und Zertifikaten sowie der Versetzung.

Zeugnisse

Am Ende des 1. Schuljahres erhalten die Auszubildenden ein Jahreszeugnis, im 2. Schuljahr ein Halbjahres- und ein Jahreszeugnis, nach Bestehen der Schulabschlussprüfung ein Abschlusszeugnis.

Bei Verlassen der Schule ohne Abschluss wird ein Abgangszeugnis ausgestellt.

Versetzung

Hat ein Schüler das Ziel der Klasse nicht erreicht oder ist das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet, erhalten die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen eine schriftliche Benachrichtigung. Auch wenn der Ausbildungsvertrag nicht entsprechend verlängert wird, können diese Schüler am Unterricht der nächsthöheren Klasse bzw. an der Prüfung teilnehmen. Wegen weiterer Einzelheiten kann ein Beratungsgespräch sinnvoll sein.

Zertifikat

Über die Inhalte und Leistungen in den erteilten Wahlfächern können Zertifikate ausgestellt werden.