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Prüfungen

Im Laufe der Ausbildung finden die nachfolgenden Prüfungen statt:

Gemeinsame Schulabschluss- und Kammerprüfung

Nach einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern wird die Schulabschlussprüfung der kaufmännischen Berufsschule in anerkannten Ausbildungsberufen als schriftlicher Teil der Kammerprüfung gewertet, wenn der Prüfling von der jeweiligen Kammer zugelassen wurde. Die Kammer entscheidet auch über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung.

Die schriftliche (gestreckte) Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Beruflicher Bereich

Teil 1 (nach dem ersten Ausbildungsjahr)

  • Konten führen und Anschaffungen finanzieren (90 min)

Teil 2 (am Ende der Ausbildung)

  • Wirtschaft- u. Sozialkunde (60 min)
  • Vermögen aufbauen und Risiken absichern (90 min)
  • Finanzierungsvorhaben begleiten (90 min)

Allgemeiner Bereich 

(am Ende der Ausbildung)

  • Gemeinschaftskunde (60 min)
  • Deutsch (120 min)

Die nicht bestandene Schulabschlussprüfung kann wiederholt werden.

Hinweis zur IHK-Abschlussprüfung: Eine Ergänzungsprüfung zu einem mit mangelhaft bewerteten schriftlich geprüften Fach ist eventuell möglich. Hierzu berät die IHK.

Bestehen bzw. Wiederholen der Schulabschlussprüfung

Die Schulabschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn der Durchschnitt der Prüfungsfächer schlechter als 4,0 oder wenn in 2 Prüfungsfächern die Note „mangelhaft“ oder wenn in einem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ erteilt wurde. Eine Ausgleichsmöglichkeit besteht in den beiden letzten Fällen nicht. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt.

Die nicht bestandene Schulabschlussprüfung kann wiederholt werden.