Fahrtkostenerstattung
Einen Antrag auf Kostenerstattung können Sie stellen, wenn
- Sie in Baden-Württemberg wohnen,
- die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mindestens 20 km beträgt,
- die Fahrtkosten tatsächlich entstanden sind.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt jeweils über die Einzelanträge. Der Einzelantrag ist zusammen mit der vom Klassenlehrer unterschriebenen Aufstellung der Anwesenheitstage (Schultage, an denen Sie am Unterricht teilgenommen haben) im Sekretariat der Schule abzugeben.
In folgendem Formular, das am PC ausgefüllt werden kann, finden Sie die notwendigen Dokumente:
Bitte nutzen Sie bei Teilzeitunterricht diese Anlage, um Ihre Anwesenheitstage zu dokumentieren:
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss wie folgt abgegeben werden:
- Blockunterricht: am Ende eines Unterrichtsblocks
- Teilzeitunterricht: je nach Bedarf
Grundsätzlich müssen alle Einzelanträge bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres abgegeben sein. In Ausnahmefällen können die Einzelanträge bis zur Einreichungsfrist (15.10. des Jahres in dem das Schuljahr endet) nachgereicht werden.
Welches Verkehrsmittel können Sie nutzen und was ist dabei zu beachten?
Sie fahren mit dem Auto zur Schule:
Wichtig:
Die Kostenerstattung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch das Verkehrsamt. Der dazu nötige Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Beförderungsbeginn (!) im Sekretariat der Schule abgegeben werden. Ansonsten erfolgt die Kostenerstattung erst ab Antragseingang.
Wenn Sie mit dem Auto zur Schule fahren wollen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beförderungsbeginn (d. h. in den ersten zwei Wochen des ersten Berufsschuljahres) folgenden Antrag unterschrieben abgeben:
Sie kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Die Beförderungskosten werden mit Einzelantrag unter Beifügung der Fahrbelege (Originalfahrkarten) erstattet. Es sind die preiswertesten Tarife zu wählen.
Wenn Sie also mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, müssen Sie Ihre Fahrbelege sammeln und dem Einzelantrag beifügen. Ab 01.12.2023 können Auszubildende (bis einschließlich 26 Jahre) auch das D-Ticket JugendticketBW über den Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH bestellen.
Was ist zu beachten, wenn Sie im Wohnheim, in einer Pension o. ä. wohnen (betrifft: Blockunterricht)?
Wenn Sie während der Unterrichtszeit in Pforzheim oder in der Umgebung wohnen, erhalten Sie nur die Kosten für die Fahrt zu Blockbeginn und die Heimfahrt am Ende des Blockes erstattet. Wochenendheimfahrten und Fahrten vom Heim (von der Pension) zur Schule werden nicht erstattet.
Wie hoch ist der Eigenanteil/gibt es eine maximale Erstattung?
Ab 01.12.2025 beträgt der Eigenanteil bei Teilzeitschülern 77,00 EUR pro Monat, bei Blockschülern 19,25 EUR pro Woche. Der Höchstbetrag für Erstattungen wird pro Monat festgelegt. Er beträgt jetzt 102,00 EUR ohne Anrechnung des Eigenanteils.
Wo müssen die Anträge jeweils abgegeben werden?
Die ausgefüllten Anträge und Abrechnungen sind jeweils
im Sekretariat der Fritz-Erler-Schule
abzugeben und werden dann an das Amt für Bildung und Sport , zur Bearbeitung weitergeleitet (Telefon: 0 72 31 / 393677).