Immobilienkaufmann/ -frau
Organisation der Ausbildung
Nachfolgend können Sie lesen, wo der schulische Teil der Ausbildung stattfindet, wie lange die Ausbildung dauert und wie diese organisiert ist.
Zuständige Berufsschule
Für berufsschulpflichtige Auszubildende in diesem Ausbildungsberuf wurden in Baden-Württemberg an der Fritz-Erler-Schule Landesfachklassen eingerichtet.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Anrechnungen und Verkürzungen sind möglich. Grundlage dafür sind das Berufsbildungsgesetz, die Anrechnungsverordnung sowie die Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag. Bei verkürzter Ausbildungsdauer muss das Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer hergestellt werden.
Einschulung und Klassenbildung
Der Unterricht findet in Block- oder Teilzeitform statt.
Je nach Ausbildungsdauer ist der Schulbesuch wie folgt geregelt:
- 3-jährige Ausbildung
Der Eintritt erfolgt zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Es findet über die gesamte Ausbildungsdauer parallel zur praktischen Ausbildung der Berufsschulunterricht in Blockform statt. - 2½-jährige Ausbildung
Der Eintritt erfolgt zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Nach insgesamt 10 – 11 Unterrichtsblöcken nimmt die/der Aus zubildende im Herbst des übernächsten Jahres an der Abschlussprüfung der Berufsschule und der IHK teil. Entsprechend der Nachfrage wird neben dem Blockunterricht auch Teilzeitunterricht angeboten. - 2-jährige Ausbildung
Der Eintritt erfolgt zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Nach insgesamt 9 - 10 Unterrichtsblöcken nimmt die/der Auszubildende im Sommer des übernächsten Jahres an der Abschlussprüfung der Berufsschule und der IHK teil. Entsprechend der Nachfrage wird neben dem Blockunterricht auch Teilzeitunterricht angeboten.
Unterricht und Lehrmittel
Aus der nachfolgenden Stundentafel geht hervor, welche Fächer in welchem Umfang unterrichtet werden. Beachten Sie bitte auch die Besonderheiten bei der Beschaffung der Lehrmittel im Immobilienbereich.
Lernfelder / Kompetenzbereiche
Die Inhalte, die in den berufsfachlichen Fächern vermittelt werden, können Sie der nachfolgenden Übersicht der Lernfelder (LF) entnehmen:
Wahlfach Bautechnik
Für die Immobilienkaufleute wird das Wahlfach Bautechnik im Rahmen von zwei Wochenstunden über zwei Jahre im Blockunterricht angeboten.
Zeugnisse, Versetzung und Zertifikat
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen zur Ausgabe von Zeugnissen und Zertifikaten sowie der Versetzung.
Prüfungen
In der Mitte und am Ende der Ausbildungszeit finden die nachfolgenden Prüfungen statt:
Fahrtkostenerstattung
<p>Einen Antrag auf Kostenerstattung können Sie stellen, wenn</p>
<ul>
<li>Sie <strong>in Baden-Württemberg wohnen</strong>,</li>
<li>die <strong>Entfernung zwischen Wohnung und Schule mindestens 20 km</strong> beträgt,</li>
<li>die Fahrtkosten <strong>tatsächlich entstanden</strong> sind.</li>
</ul>
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<h3>Wie erfolgt die Abrechnung?</h3>
<p>Die Abrechnung erfolgt jeweils über die <strong>Einzelanträge</strong>. Der Einzelantrag ist <strong>zusammen</strong> mit der vom Klassenlehrer unterschriebenen <strong>Aufstellung der Anwesenheitstage</strong> (Schultage, an denen Sie am Unterricht teilgenommen haben) im Sekretariat der Schule abzugeben.</p>
<p>In folgendem <strong>Formular</strong>, das am PC ausgefüllt werden kann, finden Sie die notwendigen Dokumente:</p>
<p>
<p>Bitte nutzen Sie bei <strong>Teilzeitunterricht</strong> diese Anlage, um Ihre Anwesenheitstage zu dokumentieren: </p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss wie folgt abgegeben werden:</p>
<ul>
<li><strong>Blockunterricht:</strong> am Ende eines Unterrichtsblocks</li>
<li><strong>Teilzeitunterricht:</strong> je nach Bedarf</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich müssen alle Einzelanträge bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres abgegeben sein. In Ausnahmefällen können die Einzelanträge bis zur Einreichungsfrist (15.10. des Jahres in dem das Schuljahr endet) nachgereicht werden.</p>
<h3>Welches Verkehrsmittel können Sie nutzen und was ist dabei zu beachten?</h3>
<h4>Sie fahren mit dem Auto zur Schule:</h4>
<p><span style="color: #ff0000; font-size: large;">Wichtig:</span></p>
<p>Die Kostenerstattung bedarf einer <strong>vorherigen Genehmigung</strong> durch das Verkehrsamt. Der dazu nötige <strong>Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Beförderungsbeginn (!)</strong> im Sekretariat der Schule abgegeben werden. Ansonsten erfolgt die Kostenerstattung erst ab Antragseingang.</p>
<p>Wenn Sie mit dem Auto zur Schule fahren wollen, müssen Sie <strong>innerhalb von 14 Tagen nach Beförderungsbeginn (d. h. in den ersten zwei Wochen des ersten Berufsschuljahres)</strong> folgenden Antrag unterschrieben abgeben:</p>
<p></p>
<h4>Sie kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln:</h4>
<p>Die Beförderungskosten werden mit Einzelantrag unter <strong>Beifügung der Fahrbelege (Originalfahrkarten)</strong> erstattet. Es sind die preiswertesten Tarife zu wählen.</p>
<p>Wenn Sie also mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, müssen Sie Ihre Fahrbelege sammeln und dem Einzelantrag beifügen. <strong>Ab 01.12.2023</strong> können Auszubildende (bis einschließlich 26 Jahre) auch das <strong>D-Ticket JugendticketBW</strong> über den Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH bestellen.</p>
<h3>Was ist zu beachten, wenn Sie im Wohnheim, in einer Pension o. ä. wohnen (betrifft: Blockunterricht)?</h3>
<p>Wenn Sie während der Unterrichtszeit <strong>in Pforzheim oder in der Umgebung</strong> wohnen, erhalten Sie <strong>nur die Kosten für die Fahrt zu Blockbeginn und die Heimfahrt am Ende des Blockes</strong> erstattet. Wochenendheimfahrten und Fahrten vom Heim (von der Pension) zur Schule werden nicht erstattet.</p>
<h3>Wie hoch ist der Eigenanteil/gibt es eine maximale Erstattung?</h3>
<p>Ab 01.12.2025 beträgt der Eigenanteil bei Teilzeitschülern <strong>77,00 EUR</strong> pro Monat, bei Blockschülern <strong>19,25 EUR</strong> pro Woche. Der <strong>Höchstbetrag für Erstattungen</strong> wird <strong>pro Monat</strong> festgelegt. Er beträgt jetzt <strong>102,00 EUR ohne Anrechnung des Eigenanteils. </strong></p>
<h3>Wo müssen die Anträge jeweils abgegeben werden?</h3>
<p>Die ausgefüllten Anträge und Abrechnungen sind jeweils</p>
<p style="text-align: center;"><strong>im Sekretariat der Fritz-Erler-Schule</strong></p>
<p>abzugeben und werden dann an das Amt für Bildung und Sport , zur Bearbeitung weitergeleitet (Telefon: 0 72 31 / 393677).</p>
Unterbringung in Pforzheim
Auszubildende, denen während des Blockunterrichts die tägliche Rückkehr zum Wohnort aus Entfernungsgründen nicht zumutbar ist (tägliche Fahrzeit mehr als zwei Stunden), haben die Möglichkeit, sich in von der Schule empfohlenen Wohnheimen bzw. Pensionen einzuquartieren.