Fahrtkostenerstattung
<p>Einen Antrag auf Kostenerstattung können Sie stellen, wenn</p>
<ul>
<li>Sie <strong>in Baden-Württemberg wohnen</strong>,</li>
<li>die <strong>Entfernung zwischen Wohnung und Schule mindestens 20 km</strong> beträgt,</li>
<li>die Fahrtkosten <strong>tatsächlich entstanden</strong> sind.</li>
</ul>
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<h3>Wie erfolgt die Abrechnung?</h3>
<p>Die Abrechnung erfolgt jeweils über die <strong>Einzelanträge</strong>. Der Einzelantrag ist <strong>zusammen</strong> mit der vom Klassenlehrer unterschriebenen <strong>Aufstellung der Anwesenheitstage</strong> (Schultage, an denen Sie am Unterricht teilgenommen haben) im Sekretariat der Schule abzugeben.</p>
<p>In folgendem <strong>Formular</strong>, das am PC ausgefüllt werden kann, finden Sie die notwendigen Dokumente:</p>
<p>
<p>Bitte nutzen Sie bei <strong>Teilzeitunterricht</strong> diese Anlage, um Ihre Anwesenheitstage zu dokumentieren: </p>
<p></p>
<p></p>
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<p>Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss wie folgt abgegeben werden:</p>
<ul>
<li><strong>Blockunterricht:</strong> am Ende eines Unterrichtsblocks</li>
<li><strong>Teilzeitunterricht:</strong> je nach Bedarf</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich müssen alle Einzelanträge bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres abgegeben sein. In Ausnahmefällen können die Einzelanträge bis zur Einreichungsfrist (15.10. des Jahres in dem das Schuljahr endet) nachgereicht werden.</p>
<h3>Welches Verkehrsmittel können Sie nutzen und was ist dabei zu beachten?</h3>
<h4>Sie fahren mit dem Auto zur Schule:</h4>
<p><span style="color: #ff0000; font-size: large;">Wichtig:</span></p>
<p>Die Kostenerstattung bedarf einer <strong>vorherigen Genehmigung</strong> durch das Verkehrsamt. Der dazu nötige <strong>Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Beförderungsbeginn (!)</strong> im Sekretariat der Schule abgegeben werden. Ansonsten erfolgt die Kostenerstattung erst ab Antragseingang.</p>
<p>Wenn Sie mit dem Auto zur Schule fahren wollen, müssen Sie <strong>innerhalb von 14 Tagen nach Beförderungsbeginn (d. h. in den ersten zwei Wochen des ersten Berufsschuljahres)</strong> folgenden Antrag unterschrieben abgeben:</p>
<p></p>
<h4>Sie kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln:</h4>
<p>Die Beförderungskosten werden mit Einzelantrag unter <strong>Beifügung der Fahrbelege (Originalfahrkarten)</strong> erstattet. Es sind die preiswertesten Tarife zu wählen.</p>
<p>Wenn Sie also mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, müssen Sie Ihre Fahrbelege sammeln und dem Einzelantrag beifügen. <strong>Ab 01.12.2023</strong> können Auszubildende (bis einschließlich 26 Jahre) auch das <strong>D-Ticket JugendticketBW</strong> über den Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH bestellen.</p>
<h3>Was ist zu beachten, wenn Sie im Wohnheim, in einer Pension o. ä. wohnen (betrifft: Blockunterricht)?</h3>
<p>Wenn Sie während der Unterrichtszeit <strong>in Pforzheim oder in der Umgebung</strong> wohnen, erhalten Sie <strong>nur die Kosten für die Fahrt zu Blockbeginn und die Heimfahrt am Ende des Blockes</strong> erstattet. Wochenendheimfahrten und Fahrten vom Heim (von der Pension) zur Schule werden nicht erstattet.</p>
<h3>Wie hoch ist der Eigenanteil/gibt es eine maximale Erstattung?</h3>
<p>Ab 01.12.2025 beträgt der Eigenanteil bei Teilzeitschülern <strong>77,00 EUR</strong> pro Monat, bei Blockschülern <strong>19,25 EUR</strong> pro Woche. Der <strong>Höchstbetrag für Erstattungen</strong> wird <strong>pro Monat</strong> festgelegt. Er beträgt jetzt <strong>102,00 EUR ohne Anrechnung des Eigenanteils. </strong></p>
<h3>Wo müssen die Anträge jeweils abgegeben werden?</h3>
<p>Die ausgefüllten Anträge und Abrechnungen sind jeweils</p>
<p style="text-align: center;"><strong>im Sekretariat der Fritz-Erler-Schule</strong></p>
<p>abzugeben und werden dann an das Amt für Bildung und Sport , zur Bearbeitung weitergeleitet (Telefon: 0 72 31 / 393677).</p>