Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen zur Ausgabe von Zeugnissen und Zertifikaten sowie der Versetzung.
Zeugnisse
Am Ende des Schuljahres erhalten die Auszubildenden ein Jahreszeugnis, nach Bestehen der Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis. Bei Verlassen der Schule wird ein Abgangszeugnis ausgestellt. Im zweiten Schuljahr wird zusätzlich ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Jahreszeugnisse umfassen immer die Bewertung der Leistungen des gesamten Schuljahres.
Versetzung
Hat ein Schüler das Ziel der Klasse nicht erreicht oder ist das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet, erhalten die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen eine schriftliche Benachrichtigung. Wird der Ausbildungsvertrag nicht entsprechend verlängert, können diese Schüler am Unterricht der nächsthöheren Klasse bzw. an der Prüfung teilnehmen.
Zertifikat
Über die Inhalte und Leistungen in den erteilten Wahlfächern können Zertifikate ausgestellt werden.