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Prüfungen

In der Mitte und am Ende der Prüfungen finden die nachfolgenden Prüfungen statt:

Zwischenprüfung

Der Auszubildende hat nach der Ausbildungsverordnung an einer Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres teilzunehmen, deren Durchführung in den Händen der IHK liegt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Kammerprüfung (nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis).

Gemeinsame Schulabschluss- und Kammerprüfung

Die Auszubildenden nehmen an der regulären Abschlussprüfung zum/ zur Industriekaufmann/ -frau teil.

Nach einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern wird die Schulabschlussprüfung der kaufmännischen Berufsschule in anerkannten Ausbildungsberufen als schriftlicher Teil der Kammerprüfung gewertet, wenn der Prüfling von der jeweiligen Kammer zugelassen wurde. Die Kammer entscheidet auch über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung.

Näheres zum Aufbau der Prüfung entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:

Schulabschlussprüfung
3 Prüfungsfächer (schriftlich)
Prüfungsdauer in Minuten IHK Abschlussprüfung
4 Prüfungsbereiche
 Gewichtung
Gesamtwirtschaft 60 Wirtschaftslehre und Sozialkunde
(Dezimalnote /IHK-Punkte)
10%
Betriebswirtschaftslehre 180 Betriebswirtschaftslehre
(Dezimalnote /IHK-Punkte)
 40%
Steuerung und Kontrolle 90 Steuerung und Kontrolle
(Dezimalnote /IHK-Punkte)
20%
Keine mündliche Prüfung ---  Mündliche IHK-Prüfung/
Praktische Übungen (Facharbeit)
Sperrfach, d.h. mindestens Note  4,4
30%
Gesamtergebnis / IHK-Note
IHK-Punkte / mind. 4,4
 
Zusatzqualifikation
2 Prüfungsfächer (schriftlich)
Prüfungsdauer in Minuten

IHK Prüfung d. Zusatzqualifikation
3 Prüfungsbereiche

Gewichtung
Außenhandel 120 Außenhandel x 1
1. Wirtschaftsfremdsprache
90 1. Wirtschaftfremdsprache
(schriftlich und mündlich)
x 1
kein Kolloquium
--- Kolloquium
(Dauer: 30 min)
x 1

Schulische Endnotenermittlung
= Jahresleistung (ganze Note) x 1
+ Prüfungsnote (Dezimalnote) x 2
= Ergebnis / 3
= Endnote (ganze Note)

 

Summe Prüfungspunkte

= Gesamtergebnis / IHK-Note für die Zusatzqualifikation
IHK-Punkte / mind. 4,4

: 3

= ___

Hinweis zur IHK-Abschlussprüfung: Eine Ergänzungsprüfung zu einem mit mangelhaft bewerteten schriftlich geprüften Fach ist eventuell möglich. Hierzu berät die IHK.

Bestehen bzw. Wiederholen der Schulabschlussprüfung

Die Schulabschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn die Durchschnittsnote oder der Durchschnitt der Berufsfachlichen Kompetenz schlechter als 4,4 ist. Weiterhin darf in keinem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ erzielt werden. Eine mündliche schulische Prüfung findet nicht statt. Die nicht bestandene Schulabschlussprüfung kann bei Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und des Schulbesuchs wiederholt werden.

Zusatzqualifikation Außenhandelsassistentin/Außenhandelsassistent

Es findet eine Zusatzprüfung statt, durch welche die Zusatzqualifikation „Außenhandelsassistent/ -in“ erreicht werden kann. Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich über den Bereich Außenhandel und die erste Wirtschaftsfremdsprache. Bei der mündlichen Prüfung, welche vor einem Prüfungsausschuss der IHK Nordschwarzwald stattfindet, sind in einem Kolloquium die Kenntnisse aus den Bereichen der ersten Wirtschaftsfremdsprache und dem Außenhandel nachzuweisen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsbereich mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.