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 Aufnahmeverfahren und Aufnahmevoraussetzungen 

Je nach Schule, von der aus sich Ihr Kind anmeldet, unterscheiden sich die Aufnahmeverfahren und Aufnahmevoraussetzungen. 

Aufnahmeverfahren

  1. Die Termine für die Anmeldungen zur Aufnahme in das Sechsjährige Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium für das nächste Schuljahr entnehmen Sie dem Kalender

    Anmeldungen sind auch nach dem Anmeldetermin noch möglich.

    Bringen Sie zur Anmeldung bitte das ausgefüllte Anmeldeformular sowie eine (unbeglaubigte) Kopie der Halbjahresinformation der Klasse 7 mit.

  2. Im Juni, bitte beachten Sie den genauen Termin aus dem Kalender, ist von den Realschülern eine Notenübersicht über die bisher im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen abzugeben. Diese Übersicht muss auch eine Verhaltens- und eine Mitarbeitsnote ausweisen!

  3. Abgabetermin für die Versetzungszeugnisse der Gymnasiasten ist kurz vor Schuljahresende, bitte beachten Sie auch hier den genauen Termin aus dem Kalender.

    Die weiteren Termine werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Schüler einer Hauptschule, Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule (Niveau G) müssen in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung erfolgreich bestehen. Zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist berechtigt, wer in der Halbjahresinformation des laufenden Schuljahres in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aufweist.
  2. Schüler einer Realschule oder Gemeinschaftsschule (Niveau M) können ohne Prüfung aufgenommen werden, wenn sie in einer Notenübersicht (siehe unten) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zweimal die Note „gut“ und einmal die Note „befriedigend“ erreicht haben. Andernfalls müssen sie eine Aufnahmeprüfung erfolgreich absolvieren. Zur Teilnahme an dieser Prüfung ist berechtigt, wer in der Notenübersicht in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aufweist.

    Beachten Sie bitte Prüfungstermine. Sie können sie dem Kalender entnehmen:
  3. Schüler eines Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule (Niveau E) können aufgenommen werden, sofern sie dort in die Klasse 8 versetzt sind.
  4. Die Aufnahme erfolgt bei allen Schülern auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.
  5. Die Aufnahme in das Sechsjährige Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich.